Arbeitnehmeranteile
Arbetnehmeranteile bezeichnet den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst tragen. Im Gegensatz zu den Arbeitgeberanteilen werden diese Beiträge vom Bruttoeinkommen der Beschäftigten einbehalten und an die zuständigen Sozialversicherungsträger abgeführt.
In Deutschland umfasst der Arbeitnehmeranteil in der Regel Beiträge zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, zur Krankenversicherung und
Die Berechnung der Arbeitnehmeranteile erfolgt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Verdient man mehr als diese Grenze, bleiben
Zusätzliche Besonderheiten betreffen die Krankenversicherung, deren Beitragssatz in der Praxis aus einem Basisbeitragsteil und einem Zusatzbeitrag
In der Praxis beeinflussen Arbeitnehmeranteile direkt das Nettoeinkommen, da sie regelmäßig vom Bruttolohn abgezogen werden. Sie