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Arbeitnehmeranteile

Arbetnehmeranteile bezeichnet den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst tragen. Im Gegensatz zu den Arbeitgeberanteilen werden diese Beiträge vom Bruttoeinkommen der Beschäftigten einbehalten und an die zuständigen Sozialversicherungsträger abgeführt.

In Deutschland umfasst der Arbeitnehmeranteil in der Regel Beiträge zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, zur Krankenversicherung und

Die Berechnung der Arbeitnehmeranteile erfolgt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Verdient man mehr als diese Grenze, bleiben

Zusätzliche Besonderheiten betreffen die Krankenversicherung, deren Beitragssatz in der Praxis aus einem Basisbeitragsteil und einem Zusatzbeitrag

In der Praxis beeinflussen Arbeitnehmeranteile direkt das Nettoeinkommen, da sie regelmäßig vom Bruttolohn abgezogen werden. Sie

zur
Pflegeversicherung.
Die
Unfallversicherung
wird
üblicherweise
vom
Arbeitgeber
getragen
und
gehört
daher
nicht
zum
Arbeitnehmeranteil.
Die
Beiträge
sind
in
der
Regel
gleichmäßig
zwischen
Arbeitnehmer
und
Arbeitgeber
aufgeteilt,
wobei
die
genauen
Anteile
je
nach
Versicherungsszweig,
Jahreszeit
und
individuellem
Versicherungsstatus
variieren
können.
zusätzliche
Einkommen
außerhalb
der
Berechnung
–
der
über
die
Grenze
hinausgehende
Verdienst
bleibt
unversichert
für
die
betreffenden
Zweige
oder
wird
separat
berechnet.
Die
Höhe
der
Arbeitnehmeranteile
hängt
von
den
aktuellen
Beitragssätzen
der
jeweiligen
Versicherung
und
gegebenenfalls
von
Zusatzbeiträgen
der
Krankenkassen
ab.
besteht,
der
vielfach
hälftig
zwischen
Arbeitgeber
und
Arbeitnehmer
aufgeteilt
wird.
Die
Pflegeversicherung
kann
je
nach
Familienstand
und
Kinderzahl
unterschiedliche
Sätze
aufweisen.
Die
genauen
Sätze
und
Obergrenzen
ändern
sich
regelmäßig
und
werden
jährlich
angepasst.
sind
ein
wichtiger
Bestandteil
der
sozialen
Absicherung
und
der
Lohnabrechnung,
unterscheiden
sich
aber
von
der
Einkommensteuer.