Arbeitgeberanteilen
Arbeitgeberanteilen bezeichnet den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge, den der Arbeitgeber neben dem Bruttolohn eines Mitarbeiters entrichtet. Sie ergänzen den vom Arbeitnehmer getragenen Anteil und dienen der Finanzierung von Leistungen in der Sozialversicherung, wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie der Unfallversicherung.
In Deutschland wie in vielen anderen Ländern wird der Beitrag zu den einzelnen Zweigen unterschiedlich aufgeteilt.
Die Arbeitgeberanteile haben erhebliche Auswirkungen auf die Lohnkosten eines Unternehmens und damit auf Personalentscheidungen und Wettbewerbsfähigkeit.
In der Praxis beeinflussen Branchen, Tarifverträge und individuelle Beschäftigungsformen die Höhe der Arbeitgeberanteile. Die Beiträge zielen