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Arbeitgeberanteilen

Arbeitgeberanteilen bezeichnet den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge, den der Arbeitgeber neben dem Bruttolohn eines Mitarbeiters entrichtet. Sie ergänzen den vom Arbeitnehmer getragenen Anteil und dienen der Finanzierung von Leistungen in der Sozialversicherung, wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie der Unfallversicherung.

In Deutschland wie in vielen anderen Ländern wird der Beitrag zu den einzelnen Zweigen unterschiedlich aufgeteilt.

Die Arbeitgeberanteile haben erhebliche Auswirkungen auf die Lohnkosten eines Unternehmens und damit auf Personalentscheidungen und Wettbewerbsfähigkeit.

In der Praxis beeinflussen Branchen, Tarifverträge und individuelle Beschäftigungsformen die Höhe der Arbeitgeberanteile. Die Beiträge zielen

Üblicherweise
tragen
Arbeitgeber
und
Arbeitnehmer
bei
Renten-,
Kranken-,
Arbeitslosen-
und
Pflegeversicherung
jeweils
einen
Anteil;
der
Beitrag
zur
Unfallversicherung
wird
in
der
Praxis
meist
vollständig
vom
Arbeitgeber
getragen.
Die
konkreten
Prozentsätze
sowie
Obergrenzen
für
die
Berechnung
(Beitragsbemessungsgrenze)
ändern
sich
regelmäßig
durch
Gesetzgebung,
Tarifverträge
oder
Satzungen
der
Träger.
Sie
sind
gesetzlich
festgelegt,
werden
bei
der
Lohnabrechnung
berücksichtigt
und
jährlich
an
die
Sozialversicherungsträger
gemeldet.
darauf
ab,
Arbeitnehmer
gegen
existenzielle
Risiken
abzusichern
und
die
Finanzierung
der
sozialen
Infrastruktur
des
Landes
sicherzustellen.