Anteilsrechte
Anteilsrechte bezeichnen die mit dem Eigentum an Anteilsscheinen verbundene Berechtigung, an einem Unternehmen mitzuwirken, Gewinne zu beziehen und das Unternehmen zu kontrollieren. Sie entstehen mit dem Erwerb von Aktien oder Anteilen und hängen von der Rechtsform des Unternehmens sowie den Satzungsbestimmungen ab. In der Praxis umfassen Anteilsrechte typischerweise Stimmrechte, Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen, Dividendenansprüche, sowie Auskunfts- und Einsichtsrechte. Zusätzlich können Rechte auf Informationen über den Geschäftsverlauf, auf Teilnahme an Hauptversammlungen und auf Einsicht in Jahresabschluss und Prüfungsberichte bestehen. Je nach Aktienklasse können Stimmrechte variieren; Vorzugsaktien können reduzierte oder fehlende Stimmrechte besitzen, während andere Klassen zusätzliche Rechte vermitteln.
Die rechtliche Grundlage der Anteilsrechte liegt in den jeweiligen nationalen Vorschriften, z. B. dem Aktiengesetz und
In der Praxis werden Anteilsrechte durch Hauptversammlung, Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung ausgeübt. Verstöße oder Streitigkeiten werden vor