Anliegerbelange
Anliegerbelange bezeichnet die Interessen von Anliegern, also Eigentümern oder Nutzern unmittelbar benachbarter Grundstücke, die durch Bau-, Verkehrs- oder andere Planungsmaßnahmen betroffen sein können. Typische Belange sind Auswirkungen auf Verkehrsanbindung und -belastung, Lärm, Luftschmutz, Parkplatzsituation, Sichtverhältnisse, Beleuchtung, Schattenwurf sowie Beeinträchtigungen der Privatsphäre oder des Friedens in einem Wohnviertel.
Rechtlicher Rahmen und Vorgehen: In deutschen Planungs- und Genehmigungsverfahren sind die Belange der Allgemeinheit mit den
Bedeutung in der Praxis: Anliegerbelange spielen vor allem bei größeren Bauvorhaben, Straßenausbauten, Änderungen der Verkehrsführung oder
Beziehung zu verwandten Begriffen: Der Begriff beschreibt die inhaltlichen Interessen der Anlieger, während „Anliegerbeteiligung“ den Prozess
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