Home

Ankäufen

Ankäufe, der Ankauf, bezeichnet in der Wirtschaft den Erwerb von Gütern, Vermögenswerten oder Anteilen durch eine juristische oder natürliche Person. Der Begriff wird in unterschiedlichen Kontexten verwendet, vom täglichen Wareneinkauf bis hin zu komplexen Unternehmensbeteiligungen.

Im Warenbereich spricht man vom Waren- oder Beschaffungsankauf, wenn Güter zur Weiterverarbeitung oder zum Weiterverkauf beschafft

Der Ankaufprozess umfasst Bedarfsanalyse, Lieferantenauswahl, Preisverhandlungen, Vertragsabschluss und meist eine Prüfung der Qualität, Lieferung und Gewährleistung.

Rechtlich erfolgen Ankaufverträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie handelsrechtlichen Normen; bei Unternehmensübernahmen greifen Spezialregelungen des

Ökonomisch bedeutet der Ankauf die Sicherung von Versorgung, die Einflussnahme auf Preisbildungsprozesse und die Erweiterung von

werden.
Beim
Vermögensankauf
geht
es
um
den
Erwerb
von
Anlagevermögen
oder
anderen
Vermögenswerten.
Der
Ankauf
von
Unternehmensanteilen
oder
Aktien
wird
oft
als
Beteiligungs-
oder
Aktienankauf
bezeichnet
und
kann
im
Rahmen
von
Unternehmenskäufen
erfolgen;
hier
unterscheidet
man
häufig
zwischen
Asset
Deal
und
Share
Deal.
Bei
größeren
Käufen
spielen
Finanzierung,
Risikobewertung,
Lieferkettenstabilität
sowie
Rechts-
und
Compliance-Aspekte
eine
Rolle.
Bei
Unternehmensankäufen
kommen
Due
Diligence,
Kaufpreisermittlung,
Vertragsverhandlungen
und
Abschluss.
Kapitalmarktes,
Wettbewerbsrechts
und,
je
nach
Struktur,
das
Wertpapieraufsichts-
oder
Übernahmegesetz
(WpÜG).
Kapazitäten.
In
der
Buchführung
führt
ein
Ankauf
zur
Aktivierung
der
erworbenen
Vermögenswerte;
Wareneingänge
erhöhen
den
Lagerbestand.
Risiken
sind
Preisvolatilität,
Lieferantenkonzentration
und
regulatorische
Fusionsprüfungen.