Ankäufen
Ankäufe, der Ankauf, bezeichnet in der Wirtschaft den Erwerb von Gütern, Vermögenswerten oder Anteilen durch eine juristische oder natürliche Person. Der Begriff wird in unterschiedlichen Kontexten verwendet, vom täglichen Wareneinkauf bis hin zu komplexen Unternehmensbeteiligungen.
Im Warenbereich spricht man vom Waren- oder Beschaffungsankauf, wenn Güter zur Weiterverarbeitung oder zum Weiterverkauf beschafft
Der Ankaufprozess umfasst Bedarfsanalyse, Lieferantenauswahl, Preisverhandlungen, Vertragsabschluss und meist eine Prüfung der Qualität, Lieferung und Gewährleistung.
Rechtlich erfolgen Ankaufverträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie handelsrechtlichen Normen; bei Unternehmensübernahmen greifen Spezialregelungen des
Ökonomisch bedeutet der Ankauf die Sicherung von Versorgung, die Einflussnahme auf Preisbildungsprozesse und die Erweiterung von