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Akkreditierungsorgane

Akkreditierungsorgane sind Organisationen, die die Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen beurteilen und deren Akkreditierung aussprechen. Sie verleihen damit die formale Bestätigung, dass eine Prüfungseinrichtung, ein Kalibrierlabor, eine Zertifizierungsstelle oder eine Inspektionsstelle in einem definierten Geltungsbereich kompetent arbeiten kann. Ihre Tätigkeit dient der Qualitätssicherung, dem Verbraucherschutz und dem internationalen Handel.

Ihre Hauptaufgaben umfassen die Prüfung technischer Fähigkeiten, Unabhängigkeit und Betriebsmittel der zu akkreditierenden Stellen, die Festlegung

International anerkannt sind Akkreditierungsorgane durch Normen wie ISO/IEC 17011, die Anforderungen an Kompetenz, Unparteilichkeit und Konsistenz

Typische Geltungsbereiche umfassen Labore (ISO/IEC 17025), Kalibrierlabore, Zertifizierungsstellen (ISO/IEC 17065) und Inspektionsstellen (ISO/IEC 17020). Die Entscheidungen

Beispiele nationaler Akkreditierungsorgane sind DAkkS in Deutschland, UKAS im Vereinigten Königreich, COFRAC in Frankreich oder ENAC

des
Umfangs
der
Akkreditierung,
regelmäßige
Überwachung
sowie
Re-Audits,
Entscheidungen
über
Vergabe,
Aufrechterhaltung
oder
Aberkennung
der
Akkreditierung
und
die
Führung
eines
Akkreditierungsregisters.
festlegt.
Viele
Organe
arbeiten
im
Rahmen
nationaler
Rechtsordnungen,
sind
aber
Mitglied
in
regionalen
Zusammenschlüssen
wie
der
EA
(European
co-operation
for
Accreditation)
sowie
in
ILAC-
bzw.
IAF-Verknüpfungen,
wodurch
nationale
Akkreditierungen
weltweit
anerkannt
oder
anerkannt
werden
können.
eines
Akkreditierungsorgans
sollen
unabhängig,
unparteiisch
und
frei
von
Interessenkonflikten
erfolgen;
viele
Systeme
schreiben
Verhaltensregeln,
Konfliktprüfungen
und
regelmäßige
Schulungen
vor.
in
Spanien;
in
Österreich
ist
AA
(Akkreditierung
Austria)
tätig.
Die
Akkreditierungsorgane
arbeiten
eng
mit
internationalen
Arrangements
zusammen,
um
die
Anerkennung
von
Kompetenzen
weltweit
zu
erleichtern.