Abwägungsprozess
Der Abwägungsprozess ist ein Kernbegriff des Verwaltungsrechts und bezeichnet den methodischen Vorgang, durch den konkurrierende Belange in einer behördlichen Entscheidungsfindung gegeneinander abgewogen werden. Ziel ist es, eine nachvollziehbare und rechtlich haltbare Entscheidung zu treffen, bei der der öffentliche Zweck mit schützenswerten Interessen Dritter in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht wird.
Typische Anwendungsfelder finden sich in der Bauleitplanung, Umwelt- und Naturschutz, Genehmigungsverfahren sowie im Verfassungsrecht, wo Abwägungen
Ablauf und Kriterien: Nach Identifizierung der relevanten Belange werden deren Bedeutung, Tragweite und Auswirkungen bewertet. Kriterien
Gerichtliche Überprüfungen prüfen, ob der Abwägungsprozess frei von Willkür war, dass alle relevanten Belange berücksichtigt und
Beispiele verdeutlichen, wie Umweltbelange mit Eigentumsrechten oder Nutzungsinteressen abzuwägen sind, etwa bei der Genehmigung eines Bauprojekts
Der Abwägungsprozess ist damit ein zentraler Bestandteil des rechtsstaatlichen Entscheidungsfindungsprozesses, der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtsicherheit fördern