Home

Abwägungsprozess

Der Abwägungsprozess ist ein Kernbegriff des Verwaltungsrechts und bezeichnet den methodischen Vorgang, durch den konkurrierende Belange in einer behördlichen Entscheidungsfindung gegeneinander abgewogen werden. Ziel ist es, eine nachvollziehbare und rechtlich haltbare Entscheidung zu treffen, bei der der öffentliche Zweck mit schützenswerten Interessen Dritter in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht wird.

Typische Anwendungsfelder finden sich in der Bauleitplanung, Umwelt- und Naturschutz, Genehmigungsverfahren sowie im Verfassungsrecht, wo Abwägungen

Ablauf und Kriterien: Nach Identifizierung der relevanten Belange werden deren Bedeutung, Tragweite und Auswirkungen bewertet. Kriterien

Gerichtliche Überprüfungen prüfen, ob der Abwägungsprozess frei von Willkür war, dass alle relevanten Belange berücksichtigt und

Beispiele verdeutlichen, wie Umweltbelange mit Eigentumsrechten oder Nutzungsinteressen abzuwägen sind, etwa bei der Genehmigung eines Bauprojekts

Der Abwägungsprozess ist damit ein zentraler Bestandteil des rechtsstaatlichen Entscheidungsfindungsprozesses, der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtsicherheit fördern

zwischen
Grundrechten
und
öffentlichen
Belangen
zu
treffen
sind.
Zentral
ist
hierbei,
dass
kein
Belang
isoliert
betrachtet
wird;
vielmehr
sind
alle
relevanten
Belange
zu
identifizieren,
deren
Gewicht
zu
prüfen
und
gegeneinander
abzuwägen.
der
Abwägung
können
rechtlicher
Rang,
Dringlichkeit,
Verfassungsmäßigkeit,
Wirtschaftlichkeit,
Umweltverträglichkeit
und
Sozialfolgen
umfassen.
Die
Abwägung
erfolgt
auf
vertretbare
Weise,
oft
durch
eine
Gewichtung
oder
eine
Rangordnung
der
Belange.
Am
Ende
steht
eine
Begründung,
in
der
die
Entscheidungen
nachvollziehbar
darlegt
wird,
warum
bestimmte
Belange
überwiegen
und
welche
Alternativen
geprüft
wurden.
sachlich
gerecht
gewichtet
wurden.
Ungerechtfertigte
Vernachlässigung
oder
eine
rechtsfehlerhafte
Abwägung
können
zur
Zurückweisung
oder
Zurückverweisung
der
Entscheidung
führen.
gegenüber
Schutzgebieten
oder
bei
Straßen-
und
Infrastrukturentscheidungen.
soll.