Abholberechtigter
Abholberechtigter bezeichnet eine Person, die im Namen des Berechtigten berechtigt ist, bestimmte Gegenstände, Dokumente oder Sendungen abzuholen. Der Begriff wird überwiegend in Dienstleistungsbereichen wie Post- und Paketdiensten, Banken, Verwaltungen, Krankenhäusern und Schulen verwendet, wenn der eigentliche Inhaber der Ware oder Unterlagen selbst nicht persönlich erscheinen kann.
Die Abholung erfolgt in der Regel nur auf Vorlage einer Abholberechtigung. Diese kann schriftlich erteilt werden
Rechtlich handelt es sich beim Begriff “Abholberechtigter” primär um einen operativen than einen eigenen Rechtsbegriff. Er
Typische Anwendungsfelder umfassen Paketsendungen, Konto- oder Unterlagenabholungen bei Banken, Mitteilungen oder Dokumente in Verwaltungsprozessen sowie die