Abholberechtigung
Abholberechtigung bezeichnet die Berechtigung einer Person, im Namen einer anderen Person bestimmte Gegenstände zu übernehmen oder jemanden abzuholen. Sie wird häufig in privaten, schulischen, behördlichen oder logistischen Zusammenhängen verwendet.
Typische Anwendungen sind etwa die Abholung eines Kindes von einer Schule oder einer Kindertagesstätte. In der
Auch im Paket- und Postverkehr spielt Abholberechtigung eine Rolle: Eine berechtigte Person darf Sendungen im Namen
Rechtlich ist Abholberechtigung in der Regel kein umfassendes Vollmachtsdokument, sondern eine zweckgebundene, zeitlich befristete Befugnis. Sie