zweckgebundene
Zweckgebundene bezeichnet im deutschsprachigen Finanz- und Verwaltungswesen Mittel oder Ressourcen, die für einen bestimmten Verwendungszweck bestimmt und rechtlich oder vertraglich daran gebunden sind. Der Ausdruck stammt von Zweck und gebunden. Zweckgebundene Mittel unterscheiden sich damit von frei verfügbarem Kapital, das ohne festgelegte Zweckbindung verwendet werden darf. Die Zweckbindung kann gesetzlich festgelegt sein, durch Zuwendungsbescheid, Spendenvereinbarungen oder vertragliche Vereinbarungen entstehen und kommt sowohl im öffentlichen Haushalt als auch in Non-Profit-Organisationen vor.
Rechtsgrundlagen und Ausgestaltung variieren je nach Kontext. Zweckgebundene Mittel ergeben sich aus konkreten Vorgaben, etwa im
Beispiele und Anwendung. Typisch sind Mittel, die ausdrücklich für Bildung, Gesundheit oder Infrastruktur vorgesehen sind, oder