Abfallhandel
Abfallhandel bezeichnet den gewerblichen Austausch, Transport, die Behandlung und das Recycling von Abfällen. Dazu gehören Abfallverkäufer und -käufer, Verwerter, Sammler, Transportunternehmen, Aufbereitungsanlagen und Betreiber von Müllverbrennungs- oder Deponieanlagen sowie Vermittler, die Abfälle zwischen Produzenten und Verwertern vermitteln.
In der Praxis verbinden Abfallhändler Produzenten von Abfällen – etwa Haushalte, Industrie oder Gewerbe – mit Verwertern, Recyclinganlagen
Der Abfallhandel unterliegt nationalen und internationalen Regelwerken. Auf EU-Ebene regeln die Rahmenrichtlinie Abfälle (2008/98/EG) sowie die
Wesentliche Aspekte des operativen Ablaufs sind Qualitätssicherung, Transparenz der Abfallströme und Umwelt- sowie Gesundheitsschutz. Illegaler Handel