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Abfallhandel

Abfallhandel bezeichnet den gewerblichen Austausch, Transport, die Behandlung und das Recycling von Abfällen. Dazu gehören Abfallverkäufer und -käufer, Verwerter, Sammler, Transportunternehmen, Aufbereitungsanlagen und Betreiber von Müllverbrennungs- oder Deponieanlagen sowie Vermittler, die Abfälle zwischen Produzenten und Verwertern vermitteln.

In der Praxis verbinden Abfallhändler Produzenten von Abfällen – etwa Haushalte, Industrie oder Gewerbe – mit Verwertern, Recyclinganlagen

Der Abfallhandel unterliegt nationalen und internationalen Regelwerken. Auf EU-Ebene regeln die Rahmenrichtlinie Abfälle (2008/98/EG) sowie die

Wesentliche Aspekte des operativen Ablaufs sind Qualitätssicherung, Transparenz der Abfallströme und Umwelt- sowie Gesundheitsschutz. Illegaler Handel

oder
Entsorgungsbetrieben.
Ziel
ist
eine
sortenreine,
wirtschaftliche
Aufbereitung,
möglichst
viel
Material
in
den
Kreislauf
zurückzuführen
und
Umweltbelastungen
zu
minimieren.
Wichtige
Aufgaben
sind
Sortierung,
Vorbehandlung
und
die
Entscheidung
über
stoffliche
Verwertung,
energetische
Verwertung
oder
ordnungsgemäße
Entsorgung.
Verordnung
über
die
grenzüberschreitende
Abfallverbringung
(Waste
Shipment
Regulation,
1013/2006/EG)
den
Umgang
mit
Abfällen
und
deren
Verbringung.
Das
Basel-Übereinkommen
regelt
grenzüberschreitende
Transporte
gefährlicher
Abfälle.
In
Deutschland
gelten
das
Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG)
sowie
die
Abfallverzeichnis-Verordnung
(AVV)
und
weitere
Vorschriften.
Unternehmen
benötigen
Genehmigungen,
müssen
Abfallarten
dokumentieren
und
Begleit-
bzw.
Versanddokumente
führen,
um
Herkunft,
Art
und
Verbleib
nachvollziehbar
zu
machen.
mit
Abfällen
wird
strafrechtlich
verfolgt
und
gefährdet
Mensch
und
Umwelt.
Der
Markt
wird
von
Preisentwicklung,
Abfallqualität,
Transport-
und
Behandlungskosten
sowie
regulatorischen
Anforderungen
geprägt.
Zunehmende
Digitalisierung
und
verstärkter
Fokus
auf
Kreislaufwirtschaft
prägen
die
Branche.