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Entsorgungsbetrieben

Entsorgungsbetriebe sind Unternehmen, die die Abfall- und Kreislaufwirtschaft in einem Gebiet sicherstellen. Sie können kommunal, privat oder in öffentlich-privaten Partnerschaften organisiert sein und übernehmen Aufgaben rund um Sammlung, Behandlung und Verwertung von Abfällen. Zum Leistungsportfolio gehören Abholung von Rest- und Bioabfällen, Wertstoffen und sperrigen Abfällen, der Betrieb von Wertstoffhöfen, Recyclinganlagen, Kompostier- und Biogasanlagen sowie die thermische Verwertung und die Sanierung von Deponien. Zusätzlich bieten sie Beratung, Überwachung und Entsorgungsdienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen.

Der Rechtsrahmen verbindet EU-Abfallrecht mit nationalem Recht. In Deutschland regeln das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und ergänzende Landesgesetze

Bedeutung und Herausforderungen: Sie tragen wesentlich zur Kreislaufwirtschaft bei, indem sie Stoffe zurückgewinnen, Abfälle reduzieren und

hier
die
Abfallhierarchie,
Verwertung,
Emissionen
und
Pflichten.
Entsorgungsbetriebe
arbeiten
eng
mit
Kommunen,
Erzeugern,
Transport-
und
Verwertungsbetrieben
sowie
Behörden
zusammen,
oft
in
kommunalen
Strukturen
oder
in
Public-Private-Partnerships.
Emissionen
überwachen.
Zentrale
Herausforderungen
sind
steigende
Abfallmengen,
komplexe
Abfallströme,
Kontamination,
Investitionsbedarf
sowie
regulatorische
Veränderungen
und
Preisdruck.
Historisch
markieren
sie
den
Wandel
von
reiner
Entsorgung
hin
zu
integrierten
Abfall-
und
Recyclingdienstleistungen.