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BaselÜbereinkommen

Das Basel-Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Bewegungen gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, kurz Basel-Übereinkommen, ist ein internationales Umweltabkommen. Es wurde 1989 in Basel, Schweiz, verabschiedet und trat 1992 in Kraft. Ziel ist es, grenzüberschreitende Transporte gefährlicher Abfälle zu regeln und deren umweltgerechte Entsorgung sicherzustellen.

Inhaltlich regelt das Übereinkommen die grenzüberschreitende Bewegung gefährlicher Abfälle sowie bestimmter anderer Abfälle. Es setzt ein

Organisation und Teilnahme: Das Übereinkommen wird von der Konferenz der Vertragsparteien (COP) verwaltet. Ein Sekretariat mit

Basel Ban Amendment: Als Ergänzung zum Übereinkommen wurde der Basel Ban Amendment angenommen, der den Export

Auswirkungen: Das Basel-Übereinkommen bildet den globalen Rechtsrahmen für die Regelung grenzüberschreitender Abfallexporte und trägt zur Vermeidung

PIC-Verfahren
vorraus:
Exportmengen
dürfen
nur
mit
Zustimmung
des
Absenders,
des
Empfängers
und
ggf.
durch
transitierende
Staaten
erfolgen.
Die
Abfälle
sollen
minimiert
und
in
der
empfangenden
Nation
umweltgerecht
verwaltet
werden
(environmentally
sound
management,
ESM).
Das
Abkommen
fordert
Transparenz,
Nachverfolgbarkeit
und
verantwortungsvolle
Entsorgung.
Sitz
in
Genf
(UN-Umweltprogramm,
UNEP)
unterstützt
die
Umsetzung.
Vertragspartner
sind
Staaten
weltweit;
nationale
Regelungen
sollen
mit
dem
Abkommen
in
Einklang
stehen.
gefährlicher
Abfälle
aus
Industrieländern
in
Entwicklungsländer
für
Endverbleib
oder
Recycling
grundsätzlich
verbietet.
Das
Ban
Amendment
trat
2019
in
Kraft,
nachdem
ausreichend
Staaten
ratifiziert
hatten;
es
stärkt
den
Schutz
vor
Umweltrisiken
in
weniger
entwickelten
Ländern.
schädlicher
Umwelt-
und
Gesundheitsfolgen
bei.
Es
unterstützt
Bemühungen
zur
Abfallvermeidung,
zur
sicheren
Entsorgung
und
zur
umweltverträglichen
Abwicklung
von
Abfällen
weltweit.