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zwangsversteigern

Zwangsversteigern bezeichnet in Deutschland den gerichtlichen Zwangsverkauf einer Immobilie durch eine öffentliche Versteigerung, um Forderungen eines Gläubigers zu befriedigen. Das Verfahren wird durch die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsordnung (ZVG) geregelt und erfolgt grundsätzlich vor dem Amtsgericht, das für den Grundbuchstandort zuständig ist. Typisch wird eine Sicherheit für das Verfahren hinterlegt, wenn ein berechtigtes Sicherungsrecht wie Grundschuld oder Hypothek besteht.

Der Gläubiger beantragt beim zuständigen Amtsgericht die Versteigerung; das Gericht bestellt einen Versteigerer, bestimmt den Verkehrswert

Beim Versteigerungstermin bieten die Bieter gegeneinander; der Zuschlag geht dem Meistbietenden zu, sofern der Gebotswert bestimmte

Der Versteigerungserlös dient primär der Befriedigung der gesicherten Forderungen einschließlich der Verfahrenskosten; etwaige Überschüsse gehen an

durch
eine
Schätzung
und
veröffentlicht
eine
Versteigerungsbekanntmachung
mit
Termin,
Wert
und
weiteren
Verfahrenshinweisen.
Vor
dem
Termin
sind
oft
Besichtigungen
möglich.
Potenzielle
Bieter
müssen
zu
Beginn
eine
Sicherheitsleistung
hinterlegen,
meist
in
Form
einer
Geldleistung
in
Höhe
eines
festgelegten
Prozentsatzes
des
Verkehrswerts.
Mindestanforderungen
erfüllt.
Der
Kaufpreis
ist
in
der
Regel
innerhalb
einer
festgelegten
Frist
zu
zahlen.
Der
Eigentumswechsel
erfolgt
mit
dem
Zuschlagsbeschluss;
der
Erwerber
wird
Eigentümer
der
Immobilie,
wobei
bestehende
Nutzungs-
bzw.
Mietrechte
Dritter
gesetzlich
geschützt
bleiben
können.
den
Schuldner,
sofern
vorhanden.
Das
Verfahren
ist
darauf
ausgelegt,
Forderungen
zügig
zu
realisieren,
birgt
aber
Rechtsrisiken
für
Schuldner
und
potenzielle
Käufer,
weshalb
alle
Beteiligten
die
rechtlichen
Rahmenbedingungen
beachten
sollten.