zwangsversteigern
Zwangsversteigern bezeichnet in Deutschland den gerichtlichen Zwangsverkauf einer Immobilie durch eine öffentliche Versteigerung, um Forderungen eines Gläubigers zu befriedigen. Das Verfahren wird durch die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsordnung (ZVG) geregelt und erfolgt grundsätzlich vor dem Amtsgericht, das für den Grundbuchstandort zuständig ist. Typisch wird eine Sicherheit für das Verfahren hinterlegt, wenn ein berechtigtes Sicherungsrecht wie Grundschuld oder Hypothek besteht.
Der Gläubiger beantragt beim zuständigen Amtsgericht die Versteigerung; das Gericht bestellt einen Versteigerer, bestimmt den Verkehrswert
Beim Versteigerungstermin bieten die Bieter gegeneinander; der Zuschlag geht dem Meistbietenden zu, sofern der Gebotswert bestimmte
Der Versteigerungserlös dient primär der Befriedigung der gesicherten Forderungen einschließlich der Verfahrenskosten; etwaige Überschüsse gehen an