zulassungsfrei
Zulassungsfrei ist ein Begriff aus dem deutschen Straßenverkehrsrecht. Er bezeichnet die Eigenschaft bestimmter Fahrzeuge, ohne Registrierung bei der zuständigen Zulassungsbehörde (zum Beispiel dem Straßenverkehrsamt) auf öffentlichen Straßen geführt werden zu dürfen. Fahrzeuge, die als zulassungsfrei gelten, benötigen kein Kennzeichen und müssen nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen sein. Die Einstufung erfolgt durch gesetzliche Regelungen, insbesondere durch StVO, StVZO und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Anwendungsbereich und Beispiele: In der Praxis umfasst zulassungsfreie Fahrzeuge in der Regel unmotorisierte Fortbewegungsmittel wie Fahrräder
Hinweise: Zulassungsfreiheit bedeutet nicht automatisch eine Befreiung von anderen gesetzlichen Anforderungen. Auch zulassungsfreie Fahrzeuge können einer
Siehe auch: Fahrzeugzulassung, Kraftfahrtversicherung, StVZO, StVO.