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zulassungsfrei

Zulassungsfrei ist ein Begriff aus dem deutschen Straßenverkehrsrecht. Er bezeichnet die Eigenschaft bestimmter Fahrzeuge, ohne Registrierung bei der zuständigen Zulassungsbehörde (zum Beispiel dem Straßenverkehrsamt) auf öffentlichen Straßen geführt werden zu dürfen. Fahrzeuge, die als zulassungsfrei gelten, benötigen kein Kennzeichen und müssen nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen sein. Die Einstufung erfolgt durch gesetzliche Regelungen, insbesondere durch StVO, StVZO und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Anwendungsbereich und Beispiele: In der Praxis umfasst zulassungsfreie Fahrzeuge in der Regel unmotorisierte Fortbewegungsmittel wie Fahrräder

Hinweise: Zulassungsfreiheit bedeutet nicht automatisch eine Befreiung von anderen gesetzlichen Anforderungen. Auch zulassungsfreie Fahrzeuge können einer

Siehe auch: Fahrzeugzulassung, Kraftfahrtversicherung, StVZO, StVO.

sowie
bestimmte
leichte
motorisierte
Geräte,
die
definierte
Grenzen
bei
Leistung,
Geschwindigkeit
oder
Bauart
nicht
überschreiten.
Typische
Beispiele
sind
herkömmliche
Fahrräder,
manche
Lastenräder
und
unter
bestimmten
Bedingungen
auch
leichte
elektrische
Fahrräder,
sofern
sie
die
zulässigen
Grenzwerte
einhalten
(etwa
Pedalunterstützung
bis
25
km/h).
Fahrzeuge,
die
diese
Grenzen
überschreiten,
wie
Speed-Pedelecs
oder
größere
motorisierte
Zweiräder,
gelten
in
der
Regel
als
zulassungspflichtig
und
benötigen
Registrierung,
Versicherungsnachweis
und
ggf.
eine
Fahrerlaubnis.
Versicherungspflicht,
Helmpflichten,
Alters-
oder
Nutzungsbeschränkungen
sowie
Vorgaben
zur
Benutzung
auf
Straßen
oder
Radwegen
unterliegen.
Es
empfiehlt
sich,
die
einschlägigen
Gesetze
und
örtlichen
Regelungen
zu
prüfen.