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Kraftfahrtversicherung

Kraftfahrtversicherung, kurz Kfz-Versicherung, bezeichnet in Deutschland die Fahrzeugversicherung, die Risiken aus dem Betrieb von Kraftfahrzeugen abdeckt. Sie umfasst in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtbaustein sowie optionale Bausteine wie Teilkasko und Vollkasko. Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen; der Nachweis erfolgt durch den Versicherungsvertrag und die Versicherungsbestätigung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Dritten durch den Betrieb des versicherten Fahrzeugs entstehen. Dazu zählen

Teilkasko ergänzt den Schutz um Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Ereignisse außerhalb des eigenen Verschuldens

Die Beiträge richten sich nach Risiko- und Verwaltungsmerkmalen wie Schadenfreiheitsklasse, Alter und Fahreralter, Fahrzeugtyp, Kilometerleistung, Region

Personenschäden,
Sachschäden
und
Vermögensschäden
von
Dritten
sowie
damit
verbundene
Rechts-
und
Prozesskosten.
Schäden
am
eigenen
Fahrzeug
fallen
nicht
unter
diese
Pflichtdeckung,
außer
in
bestimmten
Fällen
durch
Rechtsfolgen
gegenüber
Dritten.
entstehen,
wie
Feuer,
Diebstahl,
Sturm/Hagel,
Glasbruch
und
Naturereignisse.
Vandalismus
wird
je
nach
Vertrag
oft
separat
geregelt.
Vollkasko
erweitert
den
Versicherungsschutz
um
selbst
verursachte
Schäden
am
eigenen
Fahrzeug
(z.
B.
Unfälle)
sowie
zusätzliche
Schäden
durch
Vandalismus
oder
Kollisionsfolgen,
sofern
im
Vertrag
vorgesehen.
und
gewünschter
Selbstbeteiligung.
Verträge
sind
in
der
Regel
jährlich
oder
mehrjährig
kündbar.
Im
Schadenfall
erfolgt
eine
Meldung
an
die
Versicherung,
Prüfung,
ggf.
Gutachten
und
Regulierung;
zudem
beeinflussen
Schadenfreiheitsklassen
die
Folgeprämien.
Optional
können
zusätzliche
Deckungen
wie
Insassen-Unfallversicherung
oder
Auslanddeckung
gewählt
werden.