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vorverurteilt

Vorverurteilt ist ein deutsches Adjektiv und Partizip Perfekt, das jemanden oder eine Einschätzung beschreibt, die bereits feststeht, bevor alle Beweise geprüft oder ein rechtliches Verfahren abgeschlossen ist. Es signalisiert eine voreilige Beurteilung oder eine negative Bewertung, die auf Vorannahmen statt auf überprüften Informationen basiert.

Etymologisch setzt sich vorverurteilt aus vor- (vorher, vorab) und verurteilen (einer Bewertung, Strafe oder Abwertung zu

Verwendung findet der Begriff in verschiedenen Kontexten. Juristisch wird Vorverurteilung als problematisch betrachtet, da sie die

Verwandte Begriffe sind Vorverteilung, Vorurteil und Voreingenommenheit. Das Substantiv Vorverurteilung bezeichnet den Akt der voreiligen Verurteilung.

unterziehen)
zusammen.
Wörtlich
bedeutet
es
demnach
„voraus
verurteilt“.
Der
Ausdruck
wird
oft
verwendet,
um
eine
fehlende
Unparteilichkeit
oder
eine
voreilige
Schlussfolgerung
zu
kennzeichnen.
Unparteilichkeit
beeinträchtigen
kann.
In
der
Medienberichterstattung
wird
er
kritisch
genutzt,
wenn
Meldungen
zu
früh
Schlussfolgerungen
ziehen.
Im
alltäglichen
Sprachgebrauch
beschreibt
er
allgemein
eine
Haltung
oder
Bewertung,
die
sich
zu
früh
auf
eine
Person
oder
Situation
stützt.
Vorurteil
beschreibt
eine
vorgefasste
Meinung,
während
Voreingenommenheit
eine
tendenzielle
Beurteilungsneigung
bezeichnet.
Der
Unterschied
liegt
darin,
dass
Vorverurteilung
konkreter
auf
eine
Bewertung
in
einem
Einzelfall
zielt,
während
Vorurteil
breiter
und
grundlegender
sein
kann.