Vorverurteilt
Vorverurteilt ist ein deutsches Adjektiv und Partizip Perfekt, das jemanden oder eine Einschätzung beschreibt, die bereits feststeht, bevor alle Beweise geprüft oder ein rechtliches Verfahren abgeschlossen ist. Es signalisiert eine voreilige Beurteilung oder eine negative Bewertung, die auf Vorannahmen statt auf überprüften Informationen basiert.
Etymologisch setzt sich vorverurteilt aus vor- (vorher, vorab) und verurteilen (einer Bewertung, Strafe oder Abwertung zu
Verwendung findet der Begriff in verschiedenen Kontexten. Juristisch wird Vorverurteilung als problematisch betrachtet, da sie die
Verwandte Begriffe sind Vorverteilung, Vorurteil und Voreingenommenheit. Das Substantiv Vorverurteilung bezeichnet den Akt der voreiligen Verurteilung.