vertretungsbefugt
Vertretungsbefugt bezeichnet die rechtliche Befugnis einer Person oder Organisation, in ihrem Namen rechtsgeschäftliche Willenserklärungen abzugeben und Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Vertretungsbefugnis kann ausdrücklich übertragen werden, sich aus einem gesetzlichen Amt ergeben oder durch eine Vollmacht oder Prokura begründet sein. Je nach Kontext kann sie unbeschränkt oder auf bestimmte Rechtsgeschäfte beschränkt sein.
In dem Wirtschaftsrecht kommt sie vor allem in Kapitalgesellschaften vor. Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer
Eine verbreitete Form der Vertretungsbefugnis ist die Prokura. Ein Prokurist ist vertretungsbefugt, alle gewöhnlichen Handelsgeschäfte und
Die Praxis verlangt klare Festlegungen zur Vertretungsbefugnis, um Rechtsgeschäftspartnern Rechtssicherheit zu geben. Fehlt eine ausdrückliche Befugnis,