vertragstreu
Vertragstreue bezeichnet in der deutschen Wirtschaft und im Zivilrecht die Bereitschaft und Fähigkeit einer Partei, vertragliche Verpflichtungen ordnungsgemäß, termingerecht und in der vereinbarten Qualität zu erfüllen. Der Begriff leitet sich von Vertrag und Treue (Loyalität) ab und ist eng mit dem Grundsatz Treu und Glauben gemäß dem BGB verbunden, der gute-faithful performance in Verträgen verlangt. Vertragstreue beschreibt damit sowohl die Verpflichtung als auch die Erwartung von Stabilität und Verlässlichkeit in vertraglichen Beziehungen.
In der Praxis wird Vertragstreue häufig in Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggebern, Lieferanten, Dienstleistern oder Arbeitnehmern diskutiert; sie
Unternehmen stärken Vertragstreue durch klare Vertragsklauseln (Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements, Straf- oder Konventionalklauseln, Änderungsprozesse), transparente Kommunikation
Kritik: Als abstrakter Begriff lässt sich Vertragstreue schwer prüfen; sie hängt stark von der Auslegung konkreter