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verdächtigter

Verdächtigter ist ein Rechtsbegriff des deutschen Strafrechts, der eine Person bezeichnet, deren Beteiligung an einer Straftat von Strafverfolgungsbehörden vermutet wird und gegen die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Untersuchungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Der Status entsteht im Vorfeld einer formellen Anklage, wenn ausreichende Anhaltspunkte vorliegen, die eine weitergehende Prüfung rechtfertigen, ohne dass die Person dennoch eindeutig beschuldigt wäre.

Im Rechtsrahmen der Strafprozessordnung (StPO) ist der Verdächtige Gegenstand der Ermittlungen. Seine Rechte und Pflichten werden

Der Verdächtigterstatus unterscheidet sich von weiteren Stufen des Verfahrens. Beschuldigter bezeichnet eine Person, gegen die wegen

In der Praxis dient der Begriff der Abgrenzung zwischen bloßer Verdächtigung und einer formellen Anklage und

durch
das
Verfahren
geregelt.
Maßnahmen
wie
vorläufige
Festnahme,
Untersuchungshaft
oder
Durchsuchungen
können
gegen
ihn
erfolgen,
soweit
gesetzliche
Voraussetzungen
vorliegen.
Der
Verdächtige
hat
grundsätzlich
das
Recht
auf
rechtliches
Gehör,
auf
Information
über
den
Grund
der
Maßnahmen,
auf
einen
Rechtsbeistand
und
darauf,
sich
zur
Sache
zu
äußern
oder
zu
schweigen.
Zudem
soll
er
über
seine
Rechte
und
den
Stand
der
Ermittlungen
informiert
werden;
bei
Bedarf
kann
er
einen
Verteidiger
konsultieren.
einer
Straftat
offiziell
Anklage
erhoben
wurde,
während
Angeklagter
die
Person
ist,
die
in
einem
Hauptsacheverfahren
vor
Gericht
steht.
Die
Zuordnung
kann
sich
im
Verlauf
der
Ermittlungen
ändern,
abhängig
davon,
ob
new
Beweise
vorliegen
oder
die
Ermittlungen
abgeschlossen
werden.
soll
Transparenz
sowie
Schutz
der
verfahrensrechtlichen
Rechte
des
Betroffenen
gewährleisten.