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ungemessen

Ungemessen ist ein deutsches Adjektiv, das verwendet wird, um etwas zu beschreiben, das nicht angemessen ist oder in Bezug auf eine Situation unangemessen übersteigt. Es bezeichnet Handlungen, Forderungen, Kosten oder Reaktionen, die das Verhältnis zu dem Kontext sprengen oder als übertrieben, unangemessen groß oder unpassend empfunden werden.

Etymologisch setzt sich das Wort aus dem Präfix un- und dem Partizip Perfekt gemessen von messen zusammen;

Im Alltag tritt „ungemessen“ vor allem in formeller oder journalistischer Sprache auf. Typische Kollokationen sind ungemessene

Gegensatz und Verwandtes: „unangemessen“ ist weiter verbreitet und allgemeiner; „unangebracht“ betont eher Timing oder soziale Passung;

wörtlich
bedeutet
es
also
„nicht
gemessen“.
Es
vermittelt
die
Vorstellung
von
fehlender
Maßhaltung
oder
fehlender
Proportion
und
wird
häufig
in
sprachlicher
oder
analytischer
Kritik
verwendet.
Forderungen,
ungemessene
Kosten,
eine
ungemessene
Strafe
oder
eine
ungemessene
Reaktion.
In
juristischen,
ethischen
oder
politischen
Kontexten
dient
es
dazu,
eine
Diskrepanz
zwischen
einer
Handlung
oder
Erwartung
und
dem
tatsächlichen
Maßstab
zu
beschreiben,
insbesondere
wenn
sie
als
unverhältnismäßig
gilt.
„verhältnismäßig/unverhältnismäßig“
beschreibt
explizit
das
Verhältnis
von
Maßstab
zu
Folge.
Als
stilistische
Kennzeichnung
wirkt
„ungemessen“
oft
nüchtern
und
kritisch,
eignet
sich
aber
auch
für
analytische
Texte,
Berichte
und
Debatten.