rehabilitationsrechtliche
Rehabilitationsrechtliche Aspekte umfassen die rechtlichen Grundlagen, Verfahren und Leistungen, die darauf abzielen, Gesundheit, Erwerbsfähigkeit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Der zentrale Rechtsrahmen bildet das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Ergänzende Regelungen finden sich im SGB V (medizinische Rehabilitation durch Krankenkassen) sowie im SGB VII (Unfallversicherung) und in weiteren Vorschriften.
Die Durchführung obliegt verschiedenen Trägern, insbesondere der Deutschen Rentenversicherung, den Krankenkassen, den Unfallversicherungsträgern sowie, je nach
Zu den Leistungsarten gehören medizinische Rehabilitation (z. B. Therapien, Rehabilitationssport, Heilmittel), berufliche Rehabilitation (Umschulung, Weiterbildung, betriebliche
Verfahren: Ein Rehabilitationsantrag wird in der Regel beim zuständigen Träger gestellt. Es folgt eine Bedarfsfeststellung, ggf.
In der Praxis zielen rehabilitationsrechtliche Regelungen auf frühzeitige Interventionen, individuelle Förderpläne und eine enge Koordination von