planungsrechtlich
Planungsrechtlich bezeichnet der Ausdruck das Rechtsgebiet, das die Nutzung von Grundstücken und die Zulässigkeit von Bauvorhaben regelt. In Deutschland bildet das Baugesetzbuch (BauGB) den zentralen Rechtsrahmen. Es steuert die Aufstellung von Flächennutzungsplänen (FNP) und Bebauungsplänen (BP) durch kommunale Träger und legt fest, welche Nutzungen sowie Bauformen zulässig sind und wie Belange gegeneinander abzuwägen sind.
Der Flächennutzungsplan bestimmt die grundsätzliche Bodennutzung im Gemeindegebiet, während der Bebauungsplan konkrete Festsetzungen für einzelne Baugebiete
Auf höherer Ebene ergänzen Raumordnung, Umweltrecht und europäisches Recht die planungsrechtliche Bewertung. Rechtsmittel wie Anfechtungsklagen ermöglichen