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besichern

Besichern bezeichnet im Finanz- und Rechtswesen den Vorgang, eine Forderung oder Verpflichtung durch Vermögenswerte oder Garantien abzusichern. Ziel ist es, im Fall der Nichterfüllung die Rückzahlung oder Erfüllung sicherzustellen und somit das Ausfallrisiko für den Gläubiger zu verringern. Besicherung erfolgt üblicherweise im Zusammenhang mit Kredit- und Finanzierungen sowie in Handelsgeschäften.

Sicherheiten können materiell oder persönlich sein. Häufige Formen umfassen Hypothek oder Grundschuld auf Immobilien, Pfandrechte an

Der rechtliche Rahmen variiert je nach Rechtsordnung. In Deutschland legen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und spezialgesetzliche

In der Praxis dient die Besicherung der stabilen Kreditvergabe, verbessert Kreditkonditionen und erleichtert das Risikomanagement für

beweglichen
Sachen
oder
Wertpapieren,
Bürgschaften
von
Dritten
und
Bankgarantien.
Im
Kreditwesen
wird
zwischen
dinglichen
Sicherheiten
(z.
B.
Grundschuld,
Hypothek,
Pfandrecht)
und
persönlichen
Sicherheiten
(z.
B.
Bürgschaft)
unterschieden.
Besicherung
kann
auch
durch
vertragliche
Vereinbarungen
erfolgen,
etwa
durch
Sicherungsübereignung
oder
Abtretung
von
Forderungen
(Zession).
Regelungen
die
Anforderungen
an
Sicherheiten,
deren
Durchsetzbarkeit
und
Rangordnung
fest.
Typische
Formen
der
Durchsetzung
umfassen
die
Eintragung
in
Grundbücher
bei
Immobilienrechten,
vertragliche
Sicherungsabreden
sowie
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
im
Fall
von
Forderungsausfällen.
Gläubiger.
Für
Schuldner
kann
sie
günstigere
Zinssätze
ermöglichen,
birgt
aber
das
Risiko
der
Enteignung
oder
der
Reduzierung
vermögenswerter
Rechte,
falls
Verpflichtungen
nicht
erfüllt
werden.
Eine
sorgfältige
Bewertung
der
Sicherheiten
und
klare
vertragliche
Regelungen
sind
wesentlich.