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Zulässigkeitsbereich

Zulässigkeitsbereich bezeichnet in der Rechtswissenschaft den Bereich, in dem eine Norm, Entscheidung oder Maßnahme rechtlich wirksam oder anwendbar ist. Er klärt, welche Sachverhalte vom Regelungsgehalt einer Norm erfasst werden sollen und welche nicht. Der Begriff dient damit der Abgrenzung zu verwandten Konzepten wie Geltungsbereich, Anwendungsbereich oder Zuständigkeitsbereich.

In der Praxis variiert der Einsatz des Begriffs je nach Rechtsgebiet. Typische Einsatzfelder sind der Verwaltungsrechtliche,

Abgrenzungen beachten: Der Zulässigkeitsbereich ist eng verwand, aber nicht identisch mit dem Anwendungsbereich (welche Rechtsnormen überhaupt

Beispiele veranschaulichen, dass der Zulässigkeitsbereich oft präzise bestimmt, wer oder was von einer Norm betroffen sein

der
Verfassungsrechtliche
und
der
Zivilprozessuale
Bereich.
Im
Verwaltungsrecht
kann
der
Zulässigkeitsbereich
einer
Satzung
oder
Maßnahme
prüfen,
ob
sie
sachlich
und
örtlich
befugt
ist.
Im
Verfassungsrecht
wird
der
Zulässigkeitsbereich
einer
Verfassungsbeschwerde
oder
eines
verfassungsrechtlichen
Rechtsbehelfs
dahingehend
geprüft,
ob
Grundrechte
berührt
sind
und
der
Betroffene
unmittelbar
betroffen
ist.
Im
Zivilprozess
gehört
dazu,
dass
eine
Klage
im
zulässigen
Streitgegenstand,
vor
dem
richtigen
Gericht
und
mit
der
richtigen
Verfahrensart
erhoben
wird.
Anwendung
finden)
oder
dem
Geltungsbereich
(wo
die
Norm
rechtlich
gilt).
Er
ergänzt
die
Prüfung
der
Rechtmäßigkeit
durch
Bestimmung,
ob
eine
Norm
überhaupt
greift
oder
eine
Maßnahme
überhaupt
rechtmäßig
ist.
darf,
unter
welchen
Voraussetzungen
sie
gilt
und
in
welchem
räumlichen
oder
sachlichen
Rahmen
sie
anwendbar
ist.