Zulässigkeitsbereich
Zulässigkeitsbereich bezeichnet in der Rechtswissenschaft den Bereich, in dem eine Norm, Entscheidung oder Maßnahme rechtlich wirksam oder anwendbar ist. Er klärt, welche Sachverhalte vom Regelungsgehalt einer Norm erfasst werden sollen und welche nicht. Der Begriff dient damit der Abgrenzung zu verwandten Konzepten wie Geltungsbereich, Anwendungsbereich oder Zuständigkeitsbereich.
In der Praxis variiert der Einsatz des Begriffs je nach Rechtsgebiet. Typische Einsatzfelder sind der Verwaltungsrechtliche,
Abgrenzungen beachten: Der Zulässigkeitsbereich ist eng verwand, aber nicht identisch mit dem Anwendungsbereich (welche Rechtsnormen überhaupt
Beispiele veranschaulichen, dass der Zulässigkeitsbereich oft präzise bestimmt, wer oder was von einer Norm betroffen sein