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Zollwert

Zollwert, im Deutschen auch als Zollwert der Waren bezeichnet, ist der Wert, der von den Zollbehörden als Grundlage für die Erhebung von Zöllen, Steuern und anderen Abgaben bei der Einfuhr herangezogen wird. Er dient als zentrale Größe zur Berechnung der Importabgaben und ist international durch das WTO-Übereinkommen zur Zollwertfestsetzung sowie durch nationale Rechtsvorschriften, etwa im EU-Rechtsrahmen, geregelt.

Bestimmung des Zollwerts: Grundsätzlich folgt der Zollwert dem Transaktionswert, also dem Preis, der tatsächlich für die

Alternativen Methoden: Können der Transaktionswert oder die damit verbundenen Kosten nicht zuverlässig ermittelt werden, greifen nach

Relevanz und Praxis: Der Zollwert beeinflusst neben Zöllen auch importbezogene Abgaben wie die Einfuhrumsatzsteuer. Für Unternehmen

Waren
bezahlt
oder
zu
zahlen
ist,
zum
Zeitpunkt
der
Ausfuhr.
Zu
diesem
Preis
werden
zusätzliche
Kosten
hinzugefügt,
die
dem
Erwerber
im
Zusammenhang
mit
der
Lieferung
bis
zum
Grenz-
bzw.
Zollort
entstehen,
wie
Transportkosten,
Versicherung
und
weitere
zulässige
Kosten.
Nicht
in
den
Zollwert
einbezogen
werden
Gebühren,
die
nach
der
Einfuhr
anfallen,
sowie
direkte
Kosten
der
Werbung
oder
Nachbereitung
im
Inland.
einer
festgelegten
Rangfolge
weitere
Bewertungsmethoden.
Dazu
gehören
der
Wert
identischer
Waren,
der
Wert
ähnlicher
Waren,
der
deductive
Wert
(basierend
auf
Verkaufspreisen
in
der
Einfuhrregion)
sowie
der
berechnete
Wert
bzw.
ein
Fallback-Wert.
Die
Anwendung
dieser
Methoden
folgt
dem
internationalen
Valuationssystem
und
den
jeweiligen
nationalen
Umsetzungsvorschriften.
ist
eine
korrekte
Zollwertbestimmung
wichtig,
um
Über-
oder
Unterzahlungen
zu
vermeiden.
Eine
fehlerhafte
Angabe
kann
zu
Nachprüfungen,
Nachzahlungen
oder
Strafen
führen.