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Unterzahlungen

Unterzahlungen bezeichnet im Arbeitsrecht den Zustand, in dem Arbeitnehmer weniger erhalten, als ihnen vertraglich, tarifvertraglich oder gesetzlich zusteht. Häufig betrifft dies Gehalt, Zulagen, Überstunden- oder Zuschläge; auch Rückforderungen oder fehlerhafte Abrechnungen können zu Unterzahlungen führen.

Ursachen von Unterzahlungen sind vielfältig: fehlerhafte Berechnungen oder Softwarefehler in der Lohnabrechnung, falsche Einstufungen, falsche Zuschläge

Rechtslage: Arbeitnehmer haben Anspruch auf das vollständige Arbeitsentgelt, das ihnen nach Vertrag oder Gesetz zusteht. Unterzahlungen

Vorgehen bei Unterzahlungen: Dokumentieren (Gehaltsabrechnungen, Verträge, Stundennachweise), die Korrektur schriftlich beim Arbeitgeber anfordern und eine Frist

Prävention und Folgen: Für Arbeitgeber bedeuten Unterzahlungen rechtliche und wirtschaftliche Risiken, einschließlich Nachzahlungen, Verzugszinsen und Kosten.

oder
Pausenregelungen,
Verzögerungen
bei
der
Auszahlung,
missverständliche
oder
nicht
erfüllte
Tarif-
oder
Vertragspartnervereinbarungen
sowie
absichtliche
Abzüge
oder
Betrug.
Oft
ergeben
sich
mehrere
Ursachen
gleichzeitig,
besonders
bei
komplexen
Tarifverträgen
oder
wechselnden
Arbeitsverträgen.
sind
nachbesserungsfähig;
der
Anspruch
auf
Nachzahlung
besteht
in
der
Regel
auch
nachträglich,
solange
die
Verjährung
noch
nicht
eingetreten
ist.
In
Deutschland
verjährt
der
Anspruch
auf
Arbeitsentgelt
regelmäßig
nach
drei
Jahren.
Bei
Verzögerungen
können
Zinsen
anfallen.
Liegt
eine
systematische
Unterzahlung
vor,
können
betroffene
Arbeitnehmer
den
Anspruch
durch
direkte
Aufforderung,
Einschaltung
des
Betriebsrats
oder
über
rechtliche
Schritte
geltend
machen.
setzen,
sich
bei
erneutem
Stillstand
an
den
Betriebsrat
oder
eine
Gewerkschaft
wenden,
und
gegebenenfalls
eine
Klage
oder
ein
gerichtliches
Mahnverfahren
beim
Arbeitsgericht
einleiten.
Effektive
Prävention
umfasst
regelmäßige
Lohnprüfungen,
klare
tarifliche
Regelungen,
transparente
Abrechnungsprozesse
und
kontrollierende
Maßnahmen
durch
Betriebsräte
oder
interne
Revision.