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Zollpapiere

Zollpapiere sind die Dokumente, die bei der grenzüberschreitenden Beförderung von Waren vorgelegt werden müssen, um eine Zollabfertigung zu ermöglichen. Sie enthalten Informationen über die Waren, ihren Ursprung, Wert, Beschaffenheit und Bestimmungsort und dienen Zollbehörden zur Festsetzung von Zöllen, Steuern sowie zur Kontrolle von Handels- und Embargoregeln. Zudem unterstützen sie Handelsstatistiken und die Durchsetzung von Export- und Importvorschriften.

Zu den typischen Inhaltsangaben und Unterlagen gehören Handelsrechnung (Rechnung) mit Beschreibung, Menge, Preis, Währung und Incoterms;

Packliste
mit
Abmessungen,
Gewicht
und
Inhalt;
Zollanmeldung
und,
insbesondere
in
der
EU,
das
Single
Administrative
Document
(SAD)
als
standardisierte
Zollanmeldung;
Ursprungsnachweis
oder
Ursprungserklärung
zur
Präferenzprüfung;
Ursprungszeugnisse;
Transportdokumente
wie
Konnossement
(Seefrachtbrief)
oder
Luftfrachtbrief;
ggf.
weitere
Genehmigungen,
Lizenzen
oder
Zertifikate
(z.
B.
Dual-Use,
Sicherheitsprüfungen)
sowie
Angaben
zum
Zollwert
und
zur
tariffären
Einstufung
(HS-Code).
Die
Dokumente
müssen
in
der
Regel
in
einer
oder
mehreren
Sprachen
vorliegen
und
elektronisch
über
entsprechende
Zollsysteme
übermittelt
werden.
Die
konkreten
Anforderungen
hängen
von
der
Warengruppe,
dem
Ursprung
der
Waren,
dem
Bestimmungsland
und
bestehenden
Handelabkommen
ab.