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Ursprungsnachweis

Der Ursprungsnachweis ist ein Dokument oder eine Erklärung, mit dem der Ursprung von Waren nachgewiesen wird. Er dient dazu festzustellen, ob Waren in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region entstanden sind und damit Anspruch auf Zollpräferenzen, Handelsvorteile oder besondere Ursprungsregeln haben. Ursprungsnachweise kommen im grenzüberschreitenden Handel zum Einsatz, insbesondere wenn Importzölle reduziert oder Vorzugsbehandlungen gewährt werden.

Zu den gängigen Formen gehören das Ursprungszeugnis Form A, das zur Inanspruchnahme von Präferenzen im Rahmen

Die Feststellung des Ursprungs beruht auf Regeln der Herkunft (rules of origin). Waren können als Ursprung des

Verfahren: Der Exporteur beantragt bei der zuständigen Behörde oder Handelskammer die Ausstellung des Form A oder

Anwendungsbereiche liegen vor allem in der Gewährung von Zollpräferenzen im Rahmen von Freihandelsabkommen oder dem GSP-Programm,

des
Generalized
System
of
Preferences
(GSP)
verwendet
wird,
das
Bewegungszertifikat
EUR.1,
das
in
vielen
Freihandelsabkommen
für
Vorzugsbehandlung
genutzt
wird,
und
die
Ursprungserklärung
des
Ausführenden
auf
der
Handelsrechnung,
die
in
bestimmten
Fällen
statt
eines
gesonderten
Zertifikats
genügt.
Ausfuhrlandes
gelten,
wenn
sie
wholly
obtained
(ganz
oder
überwiegend
im
Ursprungsland
hergestellt)
sind
oder
eine
ausreichende
Aufarbeitung
bzw.
Verarbeitung
erfahren
haben,
gemäß
den
Kriterien
des
jeweiligen
Abkommens.
Oft
gibt
es
Zusatzkriterien
wie
Werteanteile
oder
bestimmte
Verarbeitungsprozesse.
In
vielen
Abkommen
gilt
auch
Cumulation,
wodurch
Materialien
aus
Partnerländern
bei
der
Berechnung
des
Ursprungs
berücksichtigt
werden
können.
des
EUR.1;
eine
Ursprungserklärung
kann
auch
direkt
auf
der
Rechnung
erfolgen,
sofern
zulässig.
Der
Nachweis
muss
klare
Angaben
zu
Ware,
HS-Code,
Ursprungskriterium
und
Wert
enthalten.
aber
auch
in
nichtpräferenziellen
Kontexten
wie
Ursprungsangaben
für
statistische
Zwecke
oder
bestimmte
handelsrechtliche
Anträge.