Ursprungsnachweis
Der Ursprungsnachweis ist ein Dokument oder eine Erklärung, mit dem der Ursprung von Waren nachgewiesen wird. Er dient dazu festzustellen, ob Waren in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region entstanden sind und damit Anspruch auf Zollpräferenzen, Handelsvorteile oder besondere Ursprungsregeln haben. Ursprungsnachweise kommen im grenzüberschreitenden Handel zum Einsatz, insbesondere wenn Importzölle reduziert oder Vorzugsbehandlungen gewährt werden.
Zu den gängigen Formen gehören das Ursprungszeugnis Form A, das zur Inanspruchnahme von Präferenzen im Rahmen
Die Feststellung des Ursprungs beruht auf Regeln der Herkunft (rules of origin). Waren können als Ursprung des
Verfahren: Der Exporteur beantragt bei der zuständigen Behörde oder Handelskammer die Ausstellung des Form A oder
Anwendungsbereiche liegen vor allem in der Gewährung von Zollpräferenzen im Rahmen von Freihandelsabkommen oder dem GSP-Programm,