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Zollabfertigungen

Zollabfertigung bezeichnet den Prozess der Prüfung, Bewertung und Freigabe von Gütern durch Zollbehörden beim Grenzübertritt oder beim grenzüberschreitenden Transport. Sie umfasst Import, Export, Transit und weitere grenzüberschreitende Vorgänge. Ziel ist die Durchsetzung von Zoll- und Handelsvorschriften, die Erhebung von Zöllen und Steuern sowie die Kontrolle von Ursprungsregeln, Beschränkungen, Sicherheits- und Verbraucherschutzmaßnahmen.

Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen umfassen den Zollkodex der Union bzw. nationale Umsetzung, tarifliche Einordnung der Waren (Zolltarif,

Ablauf der Zollabfertigung umfasst mehrere Phasen: Vorbereitung der Unterlagen (Handelsrechnung, Packliste, Frachtbrief, Ursprungsnachweis, ggf. Präferenznachweise); elektronische

Wichtige Dokumente sind Handelsrechnung, Packliste, Frachtbrief, Ursprungszeugnis, Zolltarifnummer, Zollwertnachweis und Nachweise zu Präferenzen. Die Abwicklung zielt

HS-Code),
Bestimmungen
zum
Zollwert,
Ursprungsnachweisen
und
Präferenzen.
Wirtschaftsbeteiligte
benötigen
häufig
eine
EORI-Nummer
und
deklarieren
Waren
elektronisch
über
entsprechende
Systeme
(zum
Beispiel
ATLAS
in
Deutschland
oder
vergleichbare
Systeme
in
anderen
Ländern).
Der
Zollwert
bestimmt
die
Bemessungsgrundlage
für
Zölle
und
Steuern;
zusätzlich
können
Einfuhrumsatzsteuer
bzw.
Verbrauchsteuern
anfallen.
Zollanmeldung;
Risikoanalyse
durch
den
Zoll;
Prüfung
der
Unterlagen
und
ggf.
Vorführung
der
Waren;
Entscheidung
über
Freigabe
oder
Nachforderungen;
Abwicklung
der
Abgaben
und
Freigabe
der
Ware;
gegebenenfalls
Nachprüfungen
oder
Inspektionen.
Die
Abfertigung
kann
durch
Spediteure,
Zolldeklaranten
oder
Unternehmen
erfolgen.
darauf
ab,
Waren
sicher,
rechtskonform
und
effizient
zu
bewegen,
während
Zollbehörden
Missbrauch
und
illegale
Praktiken
verhindern.