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Grenzübertritt

Grenzübertritt bezeichnet das Überschreiten einer staatlichen Grenze durch eine Person und umfasst sowohl legale als auch illegale Formen des Grenzverkehrs. Der Begriff wird im Kontext von Migration, Grenzkontrollen und Grenzmanagement verwendet.

Rechtlich basiert der Grenzübertritt auf der Souveränität der Staaten sowie auf nationalem und internationales Recht. In

Arten des Grenzübertritts lassen sich grob unterscheiden in legale und illegale Formen. Legale Grenzübertritte erfolgen an

Folgen des Grenzübertritts variieren stark je nach Rechtsordnung, Reisedokumenten, Aufenthaltsstatus und dem jeweiligen Einreise- oder Asylverfahren.

vielen
Regionen
gilt
das
Schengen-System:
Innere
Grenzkontrollen
sind
weitgehend
aufgehoben,
Außengrenzen
werden
kontrolliert,
und
vorübergehende
Kontrollen
können
aus
Gründen
der
Sicherheit
oder
des
Massenverkehrs
angeordnet
werden.
Für
die
Einreise
in
einen
Staat
gelten
in
der
Regel
Visa-
oder
Passvoraussetzungen
sowie
je
nach
Herkunftsland
weitere
Einreiseregelungen
oder
Aufenthaltserlaubnisse.
Grenzangelegenheiten
betreffen
auch
das
Recht
auf
Asyl
und
den
Schutz
internationaler
Flucht-
und
Minderheitenschutzvölker.
anerkannten
Grenzübergängen
mit
gültigen
Reisedokumenten;
ggf.
unter
Vorlage
von
Visa,
Aufenthaltstiteln
oder
anderen
Erlaubnissen.
Illegale
Grenzübertritte
erfolgen
außerhalb
genehmigter
Übergänge
oder
ohne
gültige
Unterlagen
und
können
strafrechtliche
Folgen,
Abschiebung
oder
Einreiseverbote
nach
sich
ziehen.
Für
Menschen,
die
Schutz
vor
Verfolgung
suchen,
können
Asyl-
oder
internationaler
Schutzverfahren
eröffnet
werden;
diese
unterliegen
besonderen
Verfahrens-
und
Rechtsgarantien.
Grenzmanagement
umfasst
außerdem
Maßnahmen
zur
Verhinderung
illegaler
Einreise,
während
gleichzeitig
menschenrechtliche
Verpflichtungen
gewahrt
werden.