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Grenzübergängen

Grenzübergängen bezeichnet in der Regel die festgelegten Punkte, an denen Personen, Fahrzeuge und Güter eine Landesgrenze passieren können. Sie umfassen Grenzstationen an Landgrenzen sowie Hafen- und Flughäfen, an denen Grenz-, Zoll- und ggf. Einwanderungsbehörden tätig werden. Über Grenzübergängen wird der Rechts- und Verwaltungsvollzug geregelt, einschließlich Pass- und Visakontrollen, Zollabfertigung, Sicherheitskontrollen sowie gegebenenfalls Gesundheits- oder Importauflagen.

Im Europäischen Union und im Schengen-Raum gelten Grenzübergänge an Binnenlinien überwiegend ohne routinemäßige Grenzkontrollen. Die meisten

Der Betrieb von Grenzübergängen wird durch nationale Rechtsvorschriften, EU-Rechtsvorgaben und internationale Abkommen geregelt. Grenzübergänge verfügen oft

innergemeinschaftlichen
Binnengrenzen
sind
offen,
doch
vorübergehende
Kontrollen
können
aus
Sicherheits-
oder
Gesundheitsgründen
oder
bei
außergewöhnlichen
Ereignissen
wieder
eingeführt
werden.
An
Außengrenzen
der
EU
bleiben
Grenzkontrollen
und
Zollabfertigungen
üblich;
hier
gelten
die
jeweiligen
Einreise-,
Visa-
und
Zollbestimmungen.
über
spezialisierte
Infrastruktur
wie
Grenz-
oder
Zollhallen,
Spuren
für
Pkw,
Lkw
und
Fußgänger
sowie
Informationssysteme
zur
Abfertigung.
Sie
sind
bedeutsam
für
Mobilität,
Handel
und
Grenzregionen
und
stehen
im
Spannungsfeld
von
Sicherheits-
und
Migrationspolitik
sowie
grenzüberschreitender
Zusammenarbeit.