Grenzübergängen
Grenzübergängen bezeichnet in der Regel die festgelegten Punkte, an denen Personen, Fahrzeuge und Güter eine Landesgrenze passieren können. Sie umfassen Grenzstationen an Landgrenzen sowie Hafen- und Flughäfen, an denen Grenz-, Zoll- und ggf. Einwanderungsbehörden tätig werden. Über Grenzübergängen wird der Rechts- und Verwaltungsvollzug geregelt, einschließlich Pass- und Visakontrollen, Zollabfertigung, Sicherheitskontrollen sowie gegebenenfalls Gesundheits- oder Importauflagen.
Im Europäischen Union und im Schengen-Raum gelten Grenzübergänge an Binnenlinien überwiegend ohne routinemäßige Grenzkontrollen. Die meisten
Der Betrieb von Grenzübergängen wird durch nationale Rechtsvorschriften, EU-Rechtsvorgaben und internationale Abkommen geregelt. Grenzübergänge verfügen oft