Ursprungsnachweisen
Ursprungsnachweise sind Dokumente, die den Ursprung von Waren belegen und damit dessen Behandlung im internationalen Handel beeinflussen. Sie dienen vor allem der Bestimmung der anzuwendenden Zolltarife, insbesondere zur Inanspruchnahme von Handelspräferenzen nach Freihandelsabkommen oder dem Allgemeinen Präferenzsystem (GSP). Darüber hinaus können sie aus regulatorischen Gründen oder zur Auskunftserteilung an Zollbehörden verlangt werden.
Es gibt verschiedene Arten von Ursprungsnachweisen. Beim Präferenzursprung kommen typischerweise der EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung und das Formular A
Neben Präferenzursprüfungen kann auch der Nicht-Präferenzursprung nachgewiesen werden. Dann reicht oft eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung
Die Bestimmung des Ursprungs erfolgt nach festgelegten Regeln der Herkunft (Rules of Origin, RoO). Diese regeln,
Aussteller von Ursprungsnachweisen sind in der Regel Zollbehörden, Handelskammern oder andere autorisierte Stellen; in manchen Fällen