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Ursprungsnachweisen

Ursprungsnachweise sind Dokumente, die den Ursprung von Waren belegen und damit dessen Behandlung im internationalen Handel beeinflussen. Sie dienen vor allem der Bestimmung der anzuwendenden Zolltarife, insbesondere zur Inanspruchnahme von Handelspräferenzen nach Freihandelsabkommen oder dem Allgemeinen Präferenzsystem (GSP). Darüber hinaus können sie aus regulatorischen Gründen oder zur Auskunftserteilung an Zollbehörden verlangt werden.

Es gibt verschiedene Arten von Ursprungsnachweisen. Beim Präferenzursprung kommen typischerweise der EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung und das Formular A

Neben Präferenzursprüfungen kann auch der Nicht-Präferenzursprung nachgewiesen werden. Dann reicht oft eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung

Die Bestimmung des Ursprungs erfolgt nach festgelegten Regeln der Herkunft (Rules of Origin, RoO). Diese regeln,

Aussteller von Ursprungsnachweisen sind in der Regel Zollbehörden, Handelskammern oder andere autorisierte Stellen; in manchen Fällen

zum
Einsatz.
Der
EUR.1
wird
in
der
Regel
von
der
zuständigen
Behörde
des
Exportlandes
ausgestellt
und
bescheinigt,
dass
die
Ware
die
Ursprungsregeln
eines
bestimmten
Abkommens
erfüllt.
Das
Formular
A
wird
häufig
im
Rahmen
des
GSP
verwendet
und
ermöglicht
dem
Importland
die
Gewährung
eines
reduzierten
Zolls.
Elektronische
Varianten
dieser
Nachweise
existieren
und
werden
zunehmend
genutzt.
oder
eine
deklarative
Ursprungserklärung
des
Exporteurs,
sofern
dies
im
jeweiligen
Land
anerkannt
ist.
unter
welchen
Bedingungen
eine
Ware
oder
deren
wesentliche
Bestandteile
als
Ursprung
des
Aus-
oder
Einfuhrland
gelten.
Typische
Kriterien
sind
substantielle
Verarbeitung,
Wertschöpfungssatz
oder
der
Ursprung
bestimmter
Vormaterialien.
können
Exporteure
bestimmte
Erklärungen
selbst
abgeben.
Der
Nachweis
wird
dem
Importzollamt
vorgelegt,
um
Zollpräferenzen
zu
erhalten,
oder
dient
anderen
behördlichen
Anforderungen.