Wiederverbrechensrate
Wiederverbrechensrate, auch als Rückfallquote bekannt, bezeichnet den Anteil ehemaliger Straftäterinnen und Straftäter (bzw. verurteilter Personen), die innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach einer Straftat erneut eine Straftat begehen oder erneut verurteilt werden. Der Begriff wird in der Kriminologie und Justizpolitik verwendet, um die Wirksamkeit von Resozialisierungsmaßnahmen und Präventionsprogrammen zu bewerten.
Messung erfolgt typischerweise durch behördliche oder justizielle Daten und bezieht sich auf bestimmte Populationen (z. B.
Methodische Herausforderungen umfassen die Dunkelziffer nicht gemeldeter Straftaten, Unterschiede in Rechtsordnungen und Strafrechtstrukturen, sowie Unterschiede in
Bestimmte Faktoren beeinflussen die Wiederverbrechensrate, darunter Alter, Geschlecht, Art der Straftaten, Haftdauer, Qualität von Resozialisierungs- und
Der Begriff wird oft synonym mit Rückfallquote oder Rückfälligkeit verwendet. Quellen sind Kriminalstatistiken, Justiz- und Strafvollzugsdaten