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Wiederaufbaukosten

Wiederaufbaukosten bezeichnet die Gesamtheit der Kosten, die entstehen, um ein beschädigtes oder zerstörtes Bauwerk, eine Infrastruktur oder eine wirtschaftliche Anlage wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Begriff wird in privaten, öffentlichen und internationalen Kontexten verwendet und umfasst direkte Bau- und Materialkosten ebenso wie planende, genehmigende und begleitende Aufwendungen.

Zu den direkten Wiederaufbaukosten zählen Bau-, Material- und Arbeitskosten, Abbruch, Entsorgung, Bodenvorbereitung und der Anschluss an

Wiederaufbaukosten spielen eine zentrale Rolle in der Schadensregulierung, der Katastrophenhilfe, der staatlichen Wiederaufbauplanung sowie in privaten

In der Terminologie besteht je nach Anwendungsgebiet eine Unterscheidung zwischen Wiederaufbaukosten und Wiederbeschaffungskosten. Oft wird Wiederbeschaffungskostenbezug

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Versorgungsnetze.
Hinzu
kommen
Planungs-,
Ingenieur-
und
Architektenleistungen
sowie
Kosten
für
Genehmigungen,
Bauüberwachung
und
Qualitätssicherung.
Indirekte
Kosten
umfassen
Betriebsausfälle,
Lieferkettenverzögerungen,
Zwischenfinanzierung,
Zinsbelastungen,
notwendige
vorübergehende
Unterbringung
und
Folgekosten
für
Anpassungen
an
neue
Normen
oder
Energieanforderungen.
Versicherungsfällen
und
Förderprogrammen.
Ihre
Ermittlung
erfolgt
in
der
Praxis
durch
Gutachter-
oder
Sachverständigengutachten,
Kostenkennwerte,
regionale
Baukostenermittlungen
und
Abgleich
mit
Verträgen
oder
Förderkriterien.
verwendet,
um
den
Ersatz
durch
neue,
vergleichbare
Güter
zu
beschreiben,
während
Wiederaufbaukosten
die
Wiederherstellung
des
ursprünglichen
Zustands
betonen
kann.
Die
genaue
Definition
richtet
sich
nach
dem
Kontext,
etwa
Vertrag,
Versicherung
oder
Förderprogramm.