Warenteile
Warenteile bezeichnet in der Wirtschaft Bauteile eines Produkts, die im Rahmen einer Garantie- oder Gewährleistungsverpflichtung vom Hersteller oder Verkäufer kostenfrei ausgetauscht oder repariert werden. Es handelt sich typischerweise um Komponenten, deren Funktionsstörung die Leistung oder Sicherheit des Produkts beeinträchtigt.
Rechtlich wird zwischen Gewährleistung (gesetzliche Haftung des Verkäufers bei Mängeln) und Garantie (eine vertragliche Zusage des
Ablauf: Der Kunde meldet den Defekt; der Anbieter prüft den Anspruch und bestimmt, ob das Warenteil unter
Ausnahmen: Abnutzung, unsachgemäßer Gebrauch, Schäden durch Dritte oder fehlerhafte Installation führen oft zum Ausschluss. Verschleißteile wie
Branchenbezug: In der Automobil-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie spielen Warenteile eine zentrale Rolle bei Reparaturen unter Garantie