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VorlaufRücklauf

Vorlauf und Rücklauf bezeichnen in der Hydronik die beiden Hauptleitungen eines Heizungs- oder Kühlsystems. Der Vorlauf führt das erwärmte Wasser vom Wärmeerzeuger (Kessel, Wärmepumpe, Solarenergie) zu den Heizflächen wie Radiatoren oder einer Fußbodenheizung. Nachdem Wärme abgegeben wurde, kehrt das Wasser über den Rücklauf zum Wärmeerzeuger zurück, wo es erneut erhitzt wird. Dadurch entsteht der geschlossene Kreislauf, der die Räume mit Wärme versorgt.

Aufbau und Betrieb: In einfachen Schleifen verläuft das Wasser in einer Reihe von Bauteilen, während in Mehrzonenanlagen

Temperaturbereiche und Wärmeverteilung: Für Radiatorensysteme liegen Vorlauf- und Rücklauftemperaturen typischerweise im Bereich höherer Temperaturen (Vorlauf etwa

Hydraulische Ausbalancierung und Betrieb: Eine gleichmäßige Durchflussverteilung (Hydraulischer Abgleich) sorgt dafür, dass alle Heizkreise ausreichend Wärme

Siehe auch: Hydronik, Heizkörper, Fußbodenheizung, hydraulischer Abgleich, Wärmeerzeuger.

Verteiler,
Pumpen,
Regel-
und
Mischventile
eingesetzt
werden,
um
Temperatur-
und
Durchflussmeste
zu
steuern.
Lokale
Thermostatventile
regeln
die
Wärmeabgabe
an
einzelne
Räume,
während
eine
Umlenk-
oder
Umwälzpumpe
den
Kreislauf
sicherstellt.
Weitere
Bauteile
wie
Entlüftung,
Ausdehnungsgefäß
und
Schutzventile
dienen
dem
sicheren
Betrieb
des
Systems.
In
vielen
Anlagen
wird
der
Vorlauf
durch
den
Rücklauf
gemischt,
um
eine
gewünschte
Vorlauftemperatur
zu
erreichen.
60–80
°C;
Rücklauf
deutlich
kühler).
Fußbodenheizungen
arbeiten
meist
mit
niedrigeren
Temperaturen
(Vorlauf
rund
35–45
°C,
Rücklauf
ca.
28–40
°C).
Der
temperaturbedingte
Unterschied
(ΔT)
zwischen
Vorlauf
und
Rücklauf
liegt
oft
bei
5–20
K;
ein
größerer
ΔT
erhöht
den
Wärmeverlust,
während
ein
kleineres
ΔT
eine
sanftere
Heizweise
ermöglicht.
erhalten.
Probleme
entstehen
häufig
durch
zu
geringe
Rücklauftemperaturen,
falsche
Regelung
oder
unzureichende
Entlüftung.
Vorlauf/Rücklauf
werden
auch
in
anderen
Prozess-
oder
Klimasystemen
verwendet,
wobei
ähnliche
Prinzipien
gelten.