Vorführrechte
Vorführrechte bezeichnet die Rechte, ein urheberrechtlich geschütztes Werk öffentlich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, insbesondere durch Vorführung oder Aufführung in Kinos, Theatern, Rundfunk, Streaming-Plattformen oder bei Veranstaltungen. Sie gehören zum Rechtsbereich der öffentlichen Wiedergabe und fallen damit unter das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Der Kern besteht darin, dass der Rechteinhaber einer bestimmten Nutzung des Werks zustimmen oder eine Lizenz erteilen kann, damit Dritte das Werk in der vorgesehenen Form, Zeit und innerhalb eines bestimmten räumlichen Rahmens zeigen dürfen.
In der Praxis werden Vorführrechte gewöhnlich durch den Rechteinhaber selbst, über Filmverleiher oder über Verwertungsgesellschaften abgewickelt.
Verfügbarkeit und Abrechnung erfolgen oft über Vermittler, die die Rechte bündeln und Lizenzen an Betreiber verkaufen.
Zusammengefasst regeln Vorführrechte, wer ein Werk wann, wo und wie öffentlich zeigen darf, und sie unterscheiden