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Verwaltungslehre

Verwaltungslehre, auch als Verwaltungswissenschaft bezeichnet, ist eine akademische Disziplin, die die Organisation, Entscheidungsprozesse und Leistungen öffentlicher Verwaltungen untersucht. Ziel ist es, das Funktionieren von Behörden, Ministerien, Kommunalverwaltungen sowie weiteren öffentlichen Einrichtungen zu erklären, zu bewerten und zu verbessern. Die Lehre verbindet Ansätze aus Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Soziologie, Organisationstheorie und Volkswirtschaftslehre und deckt sowohl normative als auch empirische Fragestellungen ab.

Zu den Kernbereichen gehören Aufbau- und Ablauforganisation, Entscheidungswege, Politik-Umsetzung, Öffentliches Haushalts- und Finanzmanagement, Personalwesen, Beschaffung, Informations-

Methodisch verbindet sie normative Orientierungen (z. B. Prinzipien guter Verwaltung, Rechtsstaatsprinzip) mit positiven Analysen, Fallstudien, vergleichender

Historisch wurzelt die Verwaltungslehre in der deutschsprachigen Verwaltungstheorie und hat sich von klassischer Bürokratietheorie bis zu

und
Kommunikationsmanagement
sowie
Qualitäts-
und
Leistungssteuerung.
Forschungs-
und
Beratungsthemen
umfassen
Governance-Strukturen,
Rechenschaftspflicht,
Rechtsstaatlichkeit,
Transparenz,
Bürgernähe
sowie
Effizienz-
und
Effektivitätsfragen.
Die
Verwaltungslehre
behandelt
zudem
Interaktionen
zwischen
Politik,
Verwaltung
und
Öffentlichkeit,
Interne
Kontrollen,
Risikomanagement
und
Innovationsprozesse
wie
Digitalisierung.
Forschung
und
Evaluationsstudien.
Theoretisch
stützt
sie
sich
auf
Verwaltungsrecht,
Verwaltungs-
und
Organisationstheorie,
public
management
sowie
Institutionentheorie.
modernen
Reformdiskursen
wie
New
Public
Management,
Governance
und
Digital
Governance
entwickelt.
In
der
Praxis
dient
sie
als
Grundlage
für
Lehre,
Forschung
und
Beratung
in
Studiengängen
der
Öffentlichen
Verwaltung,
Politikwissenschaft,
Rechtswissenschaft
sowie
verwandten
Feldern
und
richtet
sich
an
Studierende,
Behördenpraktiker
und
Entscheidungsträger.