Verwaltungsinstanz
Verwaltungsinstanz bezeichnet in rechtsstaatlichen Systemen eine Behörde, die öffentliche Verwaltungsaufgaben ausführt und dabei die rechtliche Zuständigkeit hat, Entscheidungen zu treffen, Anordnungen zu erlassen oder Genehmigungen zu erteilen. Im deutschsprachigen Raum ist die Verwaltungsinstanz ein zentraler Bestandteil des öffentlichen Rechts und umfasst sowohl Bundesbehörden als auch Landes- und Kommunalbehörden. Ihre Aufgaben erstrecken sich über die Bearbeitung von Anträgen, die Erteilung von Lizenzen, die Aufsicht über öffentliche Einrichtungen bis hin zur Durchsetzung von Gesetzen und Verordnungen.
In der Regel ist die Verwaltungsinstanz in Rechtsstreitigkeiten zu ihrer Unterrichtung verpflichtet. Wirken diese bei ihrer
Die Unterscheidung zwischen öffentlicher und privater Verwaltung ist wesentlich. Während die öffentliche Verwaltung Aufgaben erfüllt, die