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Verwaltungseinrichtung

Verwaltungseinrichtung bezeichnet allgemein eine Einrichtung oder Organisation, die Verwaltungsaufgaben wahrnimmt oder Verwaltungsdienstleistungen erbringt. Der Begriff wird im öffentlichen Recht verwendet und kann eine konkrete Behörde oder eine räumlich eigenständige Verwaltungsstelle bezeichnen. Verwaltungseinrichtungen existieren auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene und dienen der Umsetzung von Gesetzen und der Bereitstellung von Bürgerservices.

Zu den typischen Aufgaben gehören Beratung, Prüfung, Genehmigung, Ausstellung von Dokumenten, Registrierung, Bescheidung und die Vollziehung

Beispiele sind Standesämter, Bürgerämter oder Einwohnermeldeämter, Finanzämter, Bauämter, Straßenverkehrsämter, Ausländerbehörden und Sozialämter. Größere Träger wie Landesbehörden

Organisatorisch können Verwaltungseinrichtungen als Behörden, Anstalten, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder andere Träger auftreten. Rechtsgrundlagen ergeben

Sie sind Gegenstand der Verwaltungswissenschaft und spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Politik in

von
Rechtsvorschriften.
Sie
bearbeiten
Anträge,
führen
Akten
und
verwalten
Ressourcen
wie
Personal
und
Haushaltsmittel.
Digitalisierung
und
Serviceorientierung
sind
heute
zentrale
Ziele
vieler
Verwaltungseinrichtungen.
oder
kommunale
Verwaltungsverbünde
bündeln
mehrere
Aufgabenbereiche.
sich
aus
Verfassungs-
und
Verwaltungsrecht,
kommunalen
Satzungen
sowie
Haushalts-
und
Organisationsordnungen.
Als
Teil
der
öffentlichen
Verwaltung
stehen
sie
unter
Aufsicht,
müssen
rechtsstaatlich
handeln
und
Bürgerinnen
und
Bürger
transparent
bedienen.
praktische
Dienste.