Verwaltungseinrichtungen
Verwaltungseinrichtungen bezeichnet in der deutschsprachigen öffentlichen Verwaltung alle Einrichtungen, Institutionen und Gebäude, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen. Dazu gehören ministerielle und nachgeordnete Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie zentrale Einrichtungen wie Ämter, Behörden und Dienststellen. Typische physische Einrichtungen sind Rathaus, Bürgerbüro, Meldebehörde, Standesamt, Finanzamt oder Umwelt- und Sozialbehörden. Organisatorisch umfasst der Begriff auch zentrale Verwaltungseinheiten wie Ministerien, Landesbehörden, Kreise, kreisfreie Städte und deren Fachbereiche (Finanzen, Personal, Soziales, Ordnung).
Aufgaben der Verwaltungseinrichtungen sind die Umsetzung von Gesetzen, die Erteilung von Genehmigungen, die Bearbeitung von Anträgen,
Strukturell gliedern sich Verwaltungseinrichtungen in Bund, Länder, Kreise und Gemeinden, teils auch in regionale Zweckverbände oder
Herausforderungen sind Fachkräftemangel, demografische Entwicklungen, Finanzzwänge, Bürokratieabbau und der Bedarf an umfassendem Datenschutz. Verwaltungseinrichtungen bleiben damit