Vertragsstörung
Vertragsstörung ist ein Oberbegriff des deutschen Vertragsrechts, der Beeinträchtigungen der vertraglich vereinbarten Leistung beschreibt. Sie umfasst Situationen, in denen die Durchführung des Vertrages ganz oder teilweise unmöglich wird, oder deren Erbringung so erheblich erschwert oder verteuert ist, dass die Risikoverteilung zwischen den Parteien neu bewertet werden muss. Die Störung kann von außen auf den Vertrag zukommen (z. B. höhere Gewalt, Beschaffungsschwierigkeiten, behördliche Eingriffe) oder aus dem Verhalten einer der Parteien resultieren (Verzug, Leistungshindernisse durch den Gläubiger).
Die Rechtsfolgen hängen von Art und Umfang der Störung ab. Bei Unmöglichkeit der Leistung entfällt die Pflicht
In der Praxis wird geprüft, ob die Störung dem Risikobereich der Vertragsparteien zuzuordnen ist, ob dem Erwerber
Siehe auch: Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, Schadensersatz, Störung der Geschäftsgrundlage.