Verordnungsprozesses
Verordnungsprozess bezeichnet den rechtlichen und administrativen Ablauf, durch den Rechtsverordnungen erarbeitet, beschlossen und in Kraft gesetzt werden. Rechtsverordnungen sind gesetzesbasierte Normen, die durch eine Ermächtigungsgrundlage in einem Gesetz geschaffen werden und konkrete Regelungen oder Durchführungsbestimmungen festlegen. Sie dienen der Umsetzung und Ausgestaltung von Gesetzen und unterscheiden sich von den eigentlichen Gesetzesbeschlüssen, die vom Parlament gefasst werden.
Der Erlass einer Verordnung erfolgt in der Regel durch die zuständige Regierungsebene – auf Bundesebene durch die
Nach Abschluss der Abwägung wird der Entwurf im Kabinett bzw. in der Landesregierung beschlossen. Im Anschluss
Verordnungen stehen im Spannungsverhältnis zu Gesetzen: Sie dürfen deren Rahmen und Ermächtigungen nicht überschreiten und müssen