Vergleichsfall
Vergleichsfall bezeichnet in der deutschen Rechtsliteratur einen Fall, der als Maßstab oder Referenz dient, um eine Rechtsnorm auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden oder zu prüfen, ob eine Analogie zulässig ist. Der Begriff setzt sich aus vergleichen und Fall zusammen und weist darauf hin, dass der aktuelle Fall mit einem bereits entschiedenen Fall verglichen wird, um Ähnlichkeiten oder Unterschiede festzustellen.
In der Rechtsanwendung wird der Vergleichsfall vor allem bei der Analogie oder der Auslegung von Normen herangezogen,
Der Begriff hat in der juristischen Diskussion insbesondere eine Rolle bei der Methodik der Analogie und des
Beispiele würden sich aus der Praxis finden, etwa in der Vertragsauslegung, im Miet- oder Kaufrecht oder im
Siehe auch: Analogie, Analogie iuris, Fallrecht, Gesetzesanwendung.