Verfügungen
Verfügungen bezeichnet im deutschen Recht allgemein rechtsgestaltende Willenserklärungen oder behördliche Anordnungen, durch die Inhalte von Rechten direkt verändert, begründet oder aufgehoben werden. Der Begriff umfasst sowohl einseitige private Erklärungen als auch öffentlich-rechtliche Akte, die unmittelbar Rechtswirkungen für eine bestimmte Person oder einen Personenkreis entfalten.
Zu den Verwaltungsverfügungen zählen Verwaltungsakte, die von Behörden in konkreten Einzelfällen ergehen und Rechte oder Pflichten
Im Sachenrecht bezeichnet eine dingliche Verfügung die unmittelbare Veränderung von Rechten an Sachen oder Rechten an
Ungeachtet des Gegenstands erfolgt die Wirksamkeit einer Verfügung durch Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsgrundlagen und Formvorschriften. Verfügungen