Verdachtslage
Verdachtslage bezeichnet in Strafrecht und Polizeiwissenschaft den Zustand, in dem konkrete Anhaltspunkte oder Indizien darauf hindeuten, dass eine Straftat begangen worden ist oder begangen wird, und dass eine bestimmte Person daran beteiligt sein könnte. Sie markiert den Übergang von allgemeiner Vermutung zu einer konkreten, belastbaren Vermutung und dient als Grundlage für weitere Ermittlungen.
Sie ist kein Beweis für Schuld. Vielmehr ermöglicht sie Behörden, auf der Basis der Verdachtslage Ermittlungen
Indizien und Umstände, die eine Verdachtslage stützen, können Zeugenberichte, Sachbeweise am Tatort, forensische Ergebnisse, auffälliges Verhalten,
In verschiedenen Rechtsordnungen unterscheiden sich die Voraussetzungen und Schranken der Verdachtslage. Oft dient sie als Zwischenstufe