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Veranstaltungsort

Veranstaltungsort ist der Ort, an dem Veranstaltungen stattfinden. Er kann inner- oder außerhalb von Gebäuden liegen, öffentlich oder privat genutzt werden, gemietet oder im Eigentum des Veranstalters stehen. Typische Beispiele sind Theater, Konzertsäle, Messehallen, Arenen, Tagungszentren, Hotelsäle, Clubs, Open-Air-Bühnen sowie Vereine- und Gemeindezentren.

Zu den wichtigsten Entscheidungen bei der Auswahl zählen Kapazität, Erreichbarkeit, Zugang für Menschen mit Behinderungen, technische

Planung und Betrieb umfassen Vertragsmodalitäten, Zeitpläne, Aufbau- und Abbauzeiten, Ticketing, Logistik, Anreise- und Parkmöglichkeiten, Verkehrsumleitung, Rettungswege,

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland gelten Regelungen wie die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) oder Bauordnung, Regelungen zum Lärmschutz, Brandschutz;

Bedeutung: Ökonomisch, kulturell, sozial; gute Infrastruktur, Barrierefreiheit und gute Erreichbarkeit sowie die Vielfalt der Veranstaltungsorte beeinflussen

Infrastruktur
(Bühne,
Beleuchtung,
Tontechnik,
Stromversorgung),
Sanitäranlagen,
ggf.
Catering-
und
Backstage-Räume,
Sicherheitskonzepte.
Notausgänge,
Brandschutz,
Versicherungen,
Genehmigungen.
Veranstaltungsorte
müssen
Sicherheitskonzepte
erstellen
und
Prüfbuch
führen,
ggf.
behördliche
Genehmigungen
einholen.
das
Kultur-
und
Freizeitangebot
einer
Region.