Umwidmungen
Umwidmungen bezeichnet allgemein die Änderung der Zweckbindung oder der Zuordnung eines Guts, einer Mittelzuweisung oder eines Rechts zu einem anderen Verwendungszweck oder einer anderen Verwendung. Der Begriff wird in verschiedenen Bereichen verwendet, wobei der Kern die Neuzuweisung von Ressourcen oder Nutzungsrechten ist.
In der öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft bedeutet eine Umwidmung die Verschiebung von Mitteln innerhalb des Haushalts:
Im Städtebau und Planungsrecht bezeichnet Umwidmung häufig die Änderung der Festsetzung eines Grundstücks von einer Nutzungsart
Im Unternehmens- oder Behördenkontext können Umwidmungen auch die Ressourcenallokation betreffen, etwa die Verlagerung von Geldern zwischen